Gerade Einzelunternehmer trennen Geschäftliches und Privates nicht immer sauber. Das ist erlaubt – muss aber richtig gebucht werden.

Privatentnahme

Eine Privatentnahme liegt vor, wenn Sie Geld oder Sachen aus dem Betrieb für private Zwecke nutzen – zum Beispiel eine Überweisung vom Geschäftskonto auf Ihr Privatkonto oder Ware aus dem eigenen Laden für den Eigenbedarf. Entnahmen sind keine Betriebsausgaben und mindern den Gewinn nicht.

Privateinlage

Umgekehrt ist es eine Privateinlage, wenn Sie privates Geld in den Betrieb einbringen – etwa um eine Rechnung zu bezahlen oder einen finanziellen Engpass zu überbrücken. Einlagen sind keine Einnahmen und erhöhen den Gewinn nicht.

Praxistipps

  • Führen Sie möglichst ein eigenes Geschäftskonto.
  • Kennzeichnen Sie private Zahlungen eindeutig, z. B. „Privatentnahme“.
  • Private Ausgaben über das Geschäftskonto sind möglich – sie werden als Entnahme gebucht.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für steuerliche Einzelfragen arbeiten wir mit Steuerberatern aus unserem Netzwerk zusammen.