Der erste Mitarbeiter ist ein großer Schritt. Damit von Anfang an alles stimmt, hier die wichtigsten Punkte.

Bevor es losgeht

  • Betriebsnummer beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragen
  • Berufsgenossenschaft: Das Unternehmen bei der zuständigen Unfallversicherung anmelden
  • Arbeitsvertrag schriftlich festhalten – die wesentlichen Bedingungen müssen nachweisbar sein
  • Lohnabrechnung einrichten – selbst oder über ein Lohnbüro

Zum Arbeitsbeginn

  • Anmeldung bei der Krankenkasse
  • Steuerliche Merkmale (ELStAM) abrufen
  • Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung und Krankenkasse erfragen
  • Arbeitszeiterfassung einrichten

Jeden Monat

  • Lohn- und Gehaltsabrechnung erstellen
  • Beitragsnachweise an die Krankenkassen übermitteln
  • Lohnsteuer-Anmeldung an das Finanzamt
  • Löhne und Abgaben pünktlich zahlen

Bei arbeitsrechtlichen Fragen, etwa zum Vertrag, arbeiten wir mit Fachanwälten für Arbeitsrecht aus unserem Netzwerk zusammen. Die Lohnabrechnung übernehmen wir gern komplett für Sie.

Fragen zu Ihrem Betrieb? Sprechen Sie uns an – telefonisch unter 037422 408803 oder über unser Kontaktformular. Deutschlandweit, digital oder klassisch auf Papier.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für steuerliche Einzelfragen arbeiten wir mit Steuerberatern aus unserem Netzwerk zusammen.