
Finanzbuchhaltung*
Wir bieten umfassende und professionelle Unterstützung in der Finanzbuchhaltung – individuell auf Ihre Unternehmensgröße und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Unser Ziel: Sie bei Ihren Buchführungspflichten entlasten und Ihnen klare Auswertungen für fundierte Entscheidungen liefern.
Unsere Leistungen im Überblick
Laufende Finanzbuchhaltung
- Kontierung und Buchung laufender Geschäftsvorfälle
- Eingangs- und Ausgangsrechnungen
- Kassenbelege und Bankbewegungen
- Debitoren-, Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung
- Offene-Posten-Listen und Überwachung der Außenstände
- Mitwirkung bei der Erstellung der Monats- und Jahresabschlüsse
Betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Monatliche BWA mit Vorjahresvergleich
- Summen- und Saldenlisten
- Individuelle Auswertungen, z. B. Kostenstellenrechnung
Digital oder auf Papier
Wir arbeiten so, wie es zu Ihnen passt – und begleiten Sie auf Wunsch bei der Umstellung.
- Belege per Cloud, E-Mail oder klassisch als Papierordner
- Digitale Belegarchivierung
- Schnittstellen zu Banken, Zahlungsdienstleistern und Kassensystemen
- Schrittweise Umstellung auf digitale Abläufe
Individuelle Zusatzleistungen
- Einrichtung einer effizienten Buchhaltungsstruktur
- Vorbereitung der Unterlagen für Prüfungen
Für wen geeignet?
Ihre Vorteile
- Entlastung von zeitintensiven Buchhaltungsaufgaben
- Transparente und nachvollziehbare Auswertungen
- Einhaltung aller Fristen und gesetzlichen Vorgaben
- Ein fester, persönlicher Ansprechpartner
- Flexible Zusammenarbeit – digital oder auf Papier
Kostenloser Download
Checkliste: Unterlagen für die monatliche Buchhaltung
Welche Belege wir jeden Monat brauchen – ob im Ordner, als Scan oder per Upload. Mit Hinweisen zur E-Rechnung und zu Aufbewahrungsfristen. Stand Oktober 2026, ohne Anmeldung.
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Was sagt Ihre BWA wirklich?
Wir werten Ihre BWA und Ihren Kontennachweis aus: Kennzahlen-Ampel, Liquidität, Hochrechnung und konkrete Maßnahmen – verständlich auf wenigen Seiten, innerhalb von 5 Werktagen. Buchhaltungsmandanten zahlen nur die Hälfte.
* Im Rahmen von § 6 StBerG: durch Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung. Keine Steuerberatung – für Steuererklärungen und Jahresabschlüsse arbeiten wir mit Steuerberatern aus unserem Netzwerk zusammen.
Lassen Sie uns sprechen.
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