Ein Geschäftsessen mit Kunden oder Geschäftspartnern ist schnell bezahlt. Damit die Kosten aber auch anerkannt werden, muss der Beleg stimmen – hier passieren in der Praxis die meisten Fehler.
Diese Angaben gehören dazu
- Ort und Tag der Bewirtung
- Namen aller Teilnehmer – auch Ihr eigener
- Konkreter Anlass, z. B. „Besprechung Auftrag Musterbau“ (nicht nur „Geschäftsessen“)
- Höhe der Aufwendungen inklusive Trinkgeld
- Ihre Unterschrift
Die Rechnung des Restaurants
- Maschinell erstellt aus dem Kassensystem des Restaurants
- Name und Anschrift des Restaurants, Datum, Speisen und Getränke einzeln aufgeführt
- Bei Beträgen über 250 Euro: Ihr Unternehmen als Rechnungsempfänger
- Trinkgeld am besten vom Restaurant auf der Rechnung quittieren lassen
Wie viel ist abziehbar?
Angemessene Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass sind in der Regel zu 70 Prozent als Betriebsausgabe abziehbar. Wie das in Ihrem Fall steuerlich zu behandeln ist, klärt Ihr Steuerberater.
Fragen zu Ihrem Betrieb? Sprechen Sie uns an – telefonisch unter 037423 501600 oder über unser Kontaktformular. Deutschlandweit, digital oder klassisch auf Papier.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für steuerliche Einzelfragen arbeiten wir mit Steuerberatern aus unserem Netzwerk zusammen.
