Wer aus dem Arbeitslosengeld I heraus gründet, kann einen Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit erhalten. Wichtig: Es handelt sich um eine Ermessensleistung – einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Voraussetzungen
- Anspruch auf Arbeitslosengeld I mit noch mindestens 150 Tagen Restanspruch
- Hauptberufliche Selbstständigkeit
- Nachweis der Tragfähigkeit durch eine fachkundige Stelle, z. B. Kammern oder Fachverbände
- Nachweis der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten
- Antrag vor Beginn der Selbstständigkeit
Höhe und Dauer
- Phase 1 (6 Monate): Zuschuss in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro monatlich
- Phase 2 (9 Monate): 300 Euro monatlich, wenn die Geschäftstätigkeit nachgewiesen wird
Der Ablauf
- Frühzeitig mit der Agentur für Arbeit sprechen
- Businessplan mit Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsplanung erstellen
- Tragfähigkeitsbescheinigung einholen
- Antrag stellen – und erst dann gründen
Wir erstellen mit Ihnen einen individuellen Businessplan – kein Standard, sondern genau auf Ihr Vorhaben zugeschnitten.
Fragen zu Ihrem Betrieb? Sprechen Sie uns an – telefonisch unter 037423 501600 oder über unser Kontaktformular. Deutschlandweit, digital oder klassisch auf Papier.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für steuerliche Einzelfragen arbeiten wir mit Steuerberatern aus unserem Netzwerk zusammen.
