Seit 2023 bekommen Arbeitgeber keinen „gelben Schein“ mehr. Stattdessen wird die Arbeitsunfähigkeit elektronisch bei der Krankenkasse abgerufen – die eAU.
So läuft es ab
- Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter meldet sich wie gewohnt krank und teilt die voraussichtliche Dauer mit.
- Die Arztpraxis übermittelt die Daten an die Krankenkasse.
- Der Arbeitgeber ruft die eAU bei der Krankenkasse ab – über das Lohnprogramm oder durch das Lohnbüro.
Wichtig zu wissen
- Die Krankmeldung beim Arbeitgeber bleibt Pflicht der Mitarbeitenden.
- Abgerufen werden darf nur, wenn eine Arbeitsunfähigkeit gemeldet wurde.
- Für Minijobber gilt das Verfahren genauso.
- Bei Privatversicherten oder Ärzten im Ausland gibt es Ausnahmen.
Wenn wir Ihre Lohnabrechnung übernehmen, kümmern wir uns auch um den Abruf der eAU.
Fragen zu Ihrem Betrieb? Sprechen Sie uns an – telefonisch unter 037423 501600 oder über unser Kontaktformular. Deutschlandweit, digital oder klassisch auf Papier.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für steuerliche Einzelfragen arbeiten wir mit Steuerberatern aus unserem Netzwerk zusammen.
