Wer Bargeld einnimmt, muss seine Kasse ordnungsgemäß führen. Bei Prüfungen ist die Kasse einer der ersten Punkte, die angesehen werden.
Elektronische Kassensysteme
- Elektronische Kassen müssen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen.
- Kunden muss ein Beleg angeboten werden – auf Papier oder elektronisch.
- Seit 2025 müssen elektronische Kassensysteme dem Finanzamt über Mein ELSTER gemeldet werden. Neu angeschaffte oder außer Betrieb genommene Kassen sind innerhalb eines Monats zu melden.
Offene Ladenkasse und Kassenbuch
- Einnahmen und Ausgaben täglich und lückenlos aufzeichnen
- Kassenbestand am Ende des Tages zählen und festhalten
- Der Kassenbestand darf nie negativ sein
- Privatentnahmen und -einlagen aus der Kasse gesondert vermerken
Unser Tipp
Ein sauberes Kassenbuch spart bei einer Prüfung viel Ärger. Wir zeigen Ihnen gern, wie es einfach und rechtssicher geht.
Fragen zu Ihrem Betrieb? Sprechen Sie uns an – telefonisch unter 037423 501600 oder über unser Kontaktformular. Deutschlandweit, digital oder klassisch auf Papier.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für steuerliche Einzelfragen arbeiten wir mit Steuerberatern aus unserem Netzwerk zusammen.
