Immer mehr Betriebe beschäftigen Rentnerinnen und Rentner – als Minijobber oder in regulärer Anstellung. Seit 2026 gibt es dafür eine wichtige Neuerung: die Aktivrente.

Die Aktivrente seit 2026

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiter angestellt arbeitet, kann seit dem 1. Januar 2026 bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Voraussetzung ist eine nichtselbständige Beschäftigung, für die der Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung zahlt.

  • Der Freibetrag gilt nur in einem Arbeitsverhältnis.
  • Er wird direkt beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
  • Auf die Sozialversicherung hat die Aktivrente keine Auswirkung.

Und der Minijob?

Minijobs und andere pauschal besteuerte Beschäftigungen sind von der Aktivrente ausgenommen. Für Rentner im Minijob gelten weiterhin die normalen Minijob-Regeln – ab 2027 mit einer Verdienstgrenze von 633 Euro im Monat.

Was Arbeitgeber beachten sollten

  • Prüfen, ob die Regelaltersgrenze erreicht ist
  • Entscheiden, ob Minijob oder reguläre Anstellung für beide Seiten günstiger ist
  • Freibetrag korrekt in der Lohnabrechnung und Lohnsteuerbescheinigung erfassen

Gern rechnen wir für Sie durch, welche Variante sich für Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeitenden lohnt.

Fragen zu Ihrem Betrieb? Sprechen Sie uns an – telefonisch unter 037423 501600 oder über unser Kontaktformular. Deutschlandweit, digital oder klassisch auf Papier.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für steuerliche Einzelfragen arbeiten wir mit Steuerberatern aus unserem Netzwerk zusammen.