Gute Mitarbeitende zu halten, wird immer wichtiger. Neben dem Gehalt gibt es Möglichkeiten, Mitarbeitenden Vorteile zu verschaffen, die steuer- und sozialversicherungsfrei sein können.
Sachbezüge bis 50 Euro im Monat
Sachbezüge – zum Beispiel Gutscheine oder Guthabenkarten für bestimmte Geschäfte – bleiben bis zu 50 Euro im Monat steuer- und beitragsfrei. Wichtig: Es muss sich um eine echte Sachleistung handeln, nicht um Geld. Die Grenze ist eine Freigrenze – wird sie auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Jobticket und Deutschlandticket
Zuschüsse des Arbeitgebers zu Fahrkarten im öffentlichen Nahverkehr, etwa zum Deutschlandticket, können zusätzlich zum Arbeitslohn steuerfrei gezahlt werden.
Weitere Möglichkeiten
- Aufmerksamkeiten zu besonderen persönlichen Anlässen, z. B. zum Geburtstag
- Gesundheitsförderung im Betrieb
- Kindergartenzuschüsse für nicht schulpflichtige Kinder
- Betriebliche Altersvorsorge
Wichtig in der Praxis
Die meisten Vorteile sind nur dann begünstigt, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt werden. Wir prüfen gern, welche Extras zu Ihrem Betrieb passen, und setzen sie korrekt in der Lohnabrechnung um.
Fragen zu Ihrem Betrieb? Sprechen Sie uns an – telefonisch unter 037422 408803 oder über unser Kontaktformular. Deutschlandweit, digital oder klassisch auf Papier.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für steuerliche Einzelfragen arbeiten wir mit Steuerberatern aus unserem Netzwerk zusammen.
