Eine Rechnung ist schnell geschrieben – aber fehlt eine Pflichtangabe, kann Ihr Kunde unter Umständen keine Vorsteuer geltend machen. Mit dieser Checkliste sind Sie auf der sicheren Seite.

Pflichtangaben einer Rechnung

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens und des Kunden
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Ausstellungsdatum
  • Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
  • Menge und Art der Lieferung bzw. Umfang und Art der Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
  • Nettobetrag, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen
  • Steuersatz und Steuerbetrag – oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung
  • Vereinbarte Entgeltminderungen, z. B. Skonto

Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro

Für Rechnungen bis 250 Euro brutto genügen weniger Angaben: Name und Anschrift des Leistenden, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, Bruttobetrag sowie der Steuersatz.

Kleinunternehmer

Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und vermerken auf der Rechnung, dass die Kleinunternehmerregelung angewendet wird.

Tipp

Ab 2027 bzw. 2028 müssen Rechnungen an andere Unternehmen zusätzlich als E-Rechnung ausgestellt werden. Mehr dazu in unserem Beitrag zur E-Rechnung.

Fragen zu Ihrem Betrieb? Sprechen Sie uns an – telefonisch unter 037423 501600 oder über unser Kontaktformular. Deutschlandweit, digital oder klassisch auf Papier.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für steuerliche Einzelfragen arbeiten wir mit Steuerberatern aus unserem Netzwerk zusammen.