Seit Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Jetzt folgt der nächste Schritt: Ab 2027 wird auch das Ausstellen von E-Rechnungen für viele Betriebe zur Pflicht.
Wer ab wann E-Rechnungen ausstellen muss
- Seit 1. Januar 2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können – ein E-Mail-Postfach genügt.
- Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen E-Rechnungen ausstellen.
- Ab 1. Januar 2028: Die Pflicht gilt für alle Unternehmen bei Rechnungen an andere inländische Unternehmen.
Was als E-Rechnung zählt
Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931 – zum Beispiel im Format XRechnung oder ZUGFeRD (ab Version 2.0.1, nicht die Profile MINIMUM und BASIC-WL). Eine normale PDF-Datei ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes.
Ausnahmen
- Rechnungen an Privatkunden
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto
- Fahrausweise
- Leistungen von Kleinunternehmern (der Empfang muss aber auch hier möglich sein)
So bereiten Sie sich vor
- Prüfen Sie, ob Ihr Rechnungsprogramm XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen kann.
- Legen Sie fest, wo eingehende E-Rechnungen ankommen und wie sie archiviert werden.
- Klären Sie mit Ihren Kunden, an welche Adresse E-Rechnungen gesendet werden sollen.
Gern unterstützen wir Sie bei der Umstellung – Schritt für Schritt und so, dass es zu Ihren Abläufen passt.
Fragen zu Ihrem Betrieb? Sprechen Sie uns an – telefonisch unter 037422 408803 oder über unser Kontaktformular. Deutschlandweit, digital oder klassisch auf Papier.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für steuerliche Einzelfragen arbeiten wir mit Steuerberatern aus unserem Netzwerk zusammen.
