Seit Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Jetzt folgt der nächste Schritt: Ab 2027 wird auch das Ausstellen von E-Rechnungen für viele Betriebe zur Pflicht.

Wer ab wann E-Rechnungen ausstellen muss

  • Seit 1. Januar 2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können – ein E-Mail-Postfach genügt.
  • Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen E-Rechnungen ausstellen.
  • Ab 1. Januar 2028: Die Pflicht gilt für alle Unternehmen bei Rechnungen an andere inländische Unternehmen.

Was als E-Rechnung zählt

Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931 – zum Beispiel im Format XRechnung oder ZUGFeRD (ab Version 2.0.1, nicht die Profile MINIMUM und BASIC-WL). Eine normale PDF-Datei ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes.

Ausnahmen

  • Rechnungen an Privatkunden
  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto
  • Fahrausweise
  • Leistungen von Kleinunternehmern (der Empfang muss aber auch hier möglich sein)

So bereiten Sie sich vor

  • Prüfen Sie, ob Ihr Rechnungsprogramm XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen kann.
  • Legen Sie fest, wo eingehende E-Rechnungen ankommen und wie sie archiviert werden.
  • Klären Sie mit Ihren Kunden, an welche Adresse E-Rechnungen gesendet werden sollen.

Gern unterstützen wir Sie bei der Umstellung – Schritt für Schritt und so, dass es zu Ihren Abläufen passt.

Fragen zu Ihrem Betrieb? Sprechen Sie uns an – telefonisch unter 037422 408803 oder über unser Kontaktformular. Deutschlandweit, digital oder klassisch auf Papier.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für steuerliche Einzelfragen arbeiten wir mit Steuerberatern aus unserem Netzwerk zusammen.