Zum 1. Januar 2027 steigen Mindestlohn und Minijob-Grenze erneut. Für Arbeitgeber heißt das: Stundenlöhne, Minijob-Verträge und Arbeitszeiten sollten rechtzeitig vor dem Jahreswechsel geprüft werden. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Mindestlohn steigt auf 14,60 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 von 13,90 Euro auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Das betrifft nicht nur Vollzeitkräfte, sondern auch Minijobber, Aushilfen und Teilzeitbeschäftigte.
Minijob-Grenze steigt auf 633 Euro
Die Verdienstgrenze für Minijobs ist an den Mindestlohn gekoppelt (Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet). Sie steigt deshalb von 603 Euro auf 633 Euro im Monat – bzw. 7.596 Euro im Jahr.
Mit dem neuen Mindestlohn können Minijobber damit höchstens rund 43 Stunden im Monat arbeiten, ohne die Grenze zu überschreiten.
Übergangsbereich (Midijob)
Der Übergangsbereich beginnt entsprechend ab 633,01 Euro und reicht weiterhin bis 2.000 Euro im Monat.
Was Arbeitgeber jetzt prüfen sollten
- Liegen alle Stundenlöhne ab Januar mindestens bei 14,60 Euro?
- Passen die vereinbarten Stunden Ihrer Minijobber noch unter die 633-Euro-Grenze?
- Sind Arbeitszeiten von Minijobbern sauber aufgezeichnet?
- Gibt es Verträge mit fester Monatsvergütung, die angepasst werden müssen?
Weitere Werte für 2027 – etwa die Beitragsbemessungsgrenzen und Sachbezugswerte – werden zum Jahresende festgelegt. Wir berücksichtigen alle Änderungen automatisch in der Lohnabrechnung unserer Mandanten.
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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für steuerliche Einzelfragen arbeiten wir mit Steuerberatern aus unserem Netzwerk zusammen.
