Wer aus dem Arbeitslosengeld I heraus gründet, kann einen Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit erhalten. Wichtig: Es handelt sich um eine Ermessensleistung – einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Voraussetzungen

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld I mit noch mindestens 150 Tagen Restanspruch
  • Hauptberufliche Selbstständigkeit
  • Nachweis der Tragfähigkeit durch eine fachkundige Stelle, z. B. Kammern oder Fachverbände
  • Nachweis der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten
  • Antrag vor Beginn der Selbstständigkeit

Höhe und Dauer

  • Phase 1 (6 Monate): Zuschuss in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro monatlich
  • Phase 2 (9 Monate): 300 Euro monatlich, wenn die Geschäftstätigkeit nachgewiesen wird

Der Ablauf

  • Frühzeitig mit der Agentur für Arbeit sprechen
  • Businessplan mit Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsplanung erstellen
  • Tragfähigkeitsbescheinigung einholen
  • Antrag stellen – und erst dann gründen

Wir erstellen mit Ihnen einen individuellen Businessplan – kein Standard, sondern genau auf Ihr Vorhaben zugeschnitten.

Fragen zu Ihrem Betrieb? Sprechen Sie uns an – telefonisch unter 037423 501600 oder über unser Kontaktformular. Deutschlandweit, digital oder klassisch auf Papier.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für steuerliche Einzelfragen arbeiten wir mit Steuerberatern aus unserem Netzwerk zusammen.